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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Die nach § 119 Abs 1 BAO für jedes Abgabenverfahren statuierte verfahrensrechtliche Obliegenheit kommt in Verfahren zur Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen vermehrt zum Tragen, für welche der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass derjenige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei das Vorliegen all jener Umstände darzulegen hat, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 28. Mai 1997, 96/13/0110). Die Bestimmung des § 48 BAO enthält einen solchen Begünstigungstatbestand (Hinweis E 9. Oktober 1991, 90/13/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130070.X01Im RIS seit
26.01.2004