Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/15/0133 B 4. Juli 1990 VwSlg 6519 F/1990 RS 1Stammrechtssatz
Bei Aufhebungsbescheiden im Sinne des § 299 BAO unterstellt der VwGH eine Rechtsverletzungsmöglichkeit und damit eine allfällige Beschwerdeberechtigung aus der Überlegung, die Bescheidbehebung könne einen Eingriff in die formelle Rechtskraft des aufgehobenen Bescheides bewirken und damit den Abgabepflichtigen in seinem rechtlichen Interesse beeinträchtigen, daß der aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002130049.X01Im RIS seit
01.04.2004Zuletzt aktualisiert am
13.02.2017