RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0036

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §207;
BAO §238 Abs1;
EStG 1972 §101 Abs1;
EStG 1972 §101 Abs2;
EStG 1972 §99;

Rechtssatz

Das Recht der Abgabenbehörde, jemanden (hier den Schuldner von Lizenzgebühren) mit der auf § 101 Abs. 1 EStG 1972 gestützten Einhebungsmaßnahme zur Haftung heranzuziehen, konnte nach dem letzten Halbsatz des § 238 Abs. 1 BAO nicht früher verjähren als das in § 101 Abs. 2 EStG 1972 der Abgabenbehörde (unter einschränkenden Bedingungen) eingeräumte Recht auf Festsetzung der Abgabe gegenüber dem Steuerschuldner.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130036.X05

Im RIS seit

23.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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