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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Allgemein gehaltene Rechtsausführungen und Hinweise auf verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse (zumal zu anderen Sachverhalten) allein können ausreichende, auf den konkreten Fall bezogene Sachverhaltsfeststellungen zu dem von der GmbH behaupteten Unternehmerrisiko ihres Geschäftsführers nicht ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001130200.X01Im RIS seit
22.01.2004