Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Dass die zur erforderlichen Mitwirkung ungeachtet des Einschreitens eines berufsmäßigen Parteienvertreters nicht bereite Abgabepflichtige (Beschwerdeführerin) von der belangten Behörde nach der Erfolglosigkeit ihres Mitteilungsersuchens nicht nochmals zur Mitwirkung an der Sachverhaltsermittlung aufgefordert wurde, begründete nach der Judikatur zur Mitwirkungspflicht der Partei im Verfahren zur Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen (Hinweis E 28. Mai 1997, 96/13/0110; E 9. Oktober 1991, 90/13/0007) keine Verletzung von Verfahrensvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130070.X02Im RIS seit
26.01.2004