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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers entsprechend der Ertragslage oder der Liquidität der Gesellschaft lassen für sich allein noch keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Abhängigkeit vom Erfolg der Tätigkeit des Geschäftsführers zu (Hinweis E 27. Februar 2002, 2001/13/0103; E 23. Jänner 2002, 2001/13/0108). Dass sich laut Angabe der Gesellschaft die "Anzahl und Höhe der Vergütungen und somit das Ausmaß der Gesamtentschädigung" in den einzelnen Jahren nach der Liquiditätssituation der Gesellschaft gerichtet habe, ist nach der Rechtsprechung des VwGH ebenso wenig von Bedeutung, wie es auch nicht auf eine zeitliche Regelmäßigkeit der Auszahlungen der Geschäftsführervergütungen in den einzelnen Jahren ankommt (Hinweis E 28. November 2002, 2001/13/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003130097.X03Im RIS seit
26.01.2004