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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §248;Rechtssatz
Mit seinen Einwendungen gegen das Entstehen des Abgabenanspruches, betreffend den größten Teil der Umsatzsteuer 1992 sowie die Kapitalertragsteuer 1992, ist der zur Haftung Herangezogene auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, wonach solche Einwendungen in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht in einem Haftungsverfahren geltend zu machen sind (Hinweis E 31. März 2003, 97/14/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130220.X04Im RIS seit
04.02.2004