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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995;Rechtssatz
Die Überprüfung der Möglichkeit einer allfälligen Gesundheitsgefährdung durch eine errichtete Sendeanlage kann aus kompetenzrechtlichen Erwägungen von der Baubehörde nicht aufgegriffen werden (vgl. E vom 23. März 1999, Zl. 98/05/0173).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002060108.X01Im RIS seit
11.02.2004