RS Vwgh 2003/12/18 2002/08/0107

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §449 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/08/0134 E 18. Dezember 2003 RS 6

Stammrechtssatz

Die Aufhebung eines Beschlusses von Organen der Selbstverwaltung durch die Aufsichtsbehörde wegen grober Zweckwidrigkeit ist nur insoweit zulässig, als das von der Aufsichtsbehörde als zweckmäßiger erachtete Alternativverhalten des Organs der Selbstverwaltung rechtmäßig ist (Hinweis E 30.4.2002, 2001/08/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080107.X02

Im RIS seit

29.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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