RS Vwgh 2003/12/18 2000/08/0068

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/08/0150 E 18. Februar 2004

Rechtssatz

Im Hinblick auf den klaren Wortlaut des § 22 Z. 2 erster Teilstrich EStG 1988 kann nicht zweifelhaft sein, dass Einkünfte als Mitglied eines Aufsichtsrates als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit unter diese Bestimmung fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080068.X03

Im RIS seit

11.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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