RS Vwgh 2003/12/18 2003/08/0259

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art131;
B-VG Art144 Abs1;
B-VG Art144 Abs2;
B-VG Art144 Abs3;

Rechtssatz

Den vor dem VfGH und dem VwGH anhängigen Beschwerdefällen liegt zwar derselbe Sachverhalt zu Grunde, es handelt sich aber wegen des unterschiedlichen rechtlichen Prüfungsmaßstabes um zwei unterschiedliche Rechtssachen betreffend Beantwortung unterschiedlicher Rechtsfragen. (Hier: Abtretung der Beschwerde zur Entscheidung an den VwGH, nachdem der VfGH deren Behandlung abgelehnt hatte.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003080259.X05

Im RIS seit

11.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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