RS Vwgh 2003/12/18 2000/08/0112

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1;
ASVG §308 Abs2;
ASVG §308 Abs3;
ASVG §5 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0009 E 28. Juni 1994 RS 2 Hier: Ein(e) Abgeordnete(r) zum Nationalrat steht nicht in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis.

Stammrechtssatz

§ 308 Abs 2 ASVG definiert abschließend, was als pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis iSd § 308 Abs 1 ASVG zu verstehen ist. Der gegenteiligen Auffassung, es handle sich hiebei nur um eine "demonstrative Aufzählung", steht der eindeutige Wortlaut dieser Bestimmung entgegen (Hinweis E 29.10.1982, 2557/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080112.X01

Im RIS seit

16.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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