RS Vwgh 2003/12/19 2001/02/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2003
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ein "Nachtrunk" berechtigt nicht zur Verweigerung des Alkotests, wobei ein verwertbares Ergebnis einer Atemluftprobe (bzw. des Blutalkoholgehaltes) sogar bis sieben Stunden nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - hier des vom Bf zugestandenen Lenkens - erwartet werden kann (Hinweis E 29.8.2003, 2003/02/0033).

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001020019.X03

Im RIS seit

04.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten