Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Der Umstand, dass zahlreiche andere Fahrzeuglenker ihre Kraftfahrzeuge auf dem Gehsteig abgestellt hatten, verringert die Eigenverantwortlichkeit des Besch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020090.X05Im RIS seit
10.02.2004