RS Vwgh 2003/12/19 2003/02/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2003
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Index

L10109 Stadtrecht Wien
L17009 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GrünanlagenV Wr 1993 §4 Abs1;
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Durch ein und dieselbe Tat können mehrere verschiedene Delikte verwirklicht werden (Idealkonkurrenz). Dies kann etwa dann vorkommen, wenn diese Tat die verschiedenen Schutzzwecke verschiedener Normen verletzen und dementsprechend unter mehrere Strafdrohungen fallen kann, wobei im Einzelfall das Verbot der Doppelbestrafung zu beachten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003020090.X01

Im RIS seit

10.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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