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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0213 E 30. März 2001 RS 1 (Hier: Ob es sich dabei um einen "Nachtrunk" gehandelt hat, ist unerheblich, weil damit diese Vermutung (dieser Verdacht) nicht entkräftet werden kann.)Stammrechtssatz
Die Vermutung des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung eines Lenkers ist schon dann gegeben, wenn der Lenker selbst angibt, vor der Beanstandung Alkohol konsumiert zu haben (Hinweis E 22. November 1983, 83/03/0127).
Schlagworte
Alkotest Voraussetzung Besondere Rechtsgebiete StVO Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001020019.X02Im RIS seit
04.02.2004