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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine Information desBeschwerdeführers über seine fremdenrechtliche Situation mangelsBescheidcharakters der angefochtenen Erledigung; Abweisung desVerfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Die angefochtene Erledigung enthält eine dem Beschwerdeführer übermittelte "Information über die notwendige Ausreise", mit der er darüber belehrt wird, dass gegen ihn - im Falle seines weiteren unerlaubten Aufenthalts - mit Zwangsmaßnahmen (Schubhaft) vorgegangen werden kann; weiters wird der Beschwerdeführer ersucht, das in Rede stehende Schreiben im Zuge seiner Ausreise einem Grenzkontrollorgan zu übergeben. Es ist sohin nicht erkennbar, dass die Bundespolizeidirektion Wien beabsichtigt hätte, gegenüber dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsangelegenheit normativ zu regeln, also für den Einzelfall Rechtsverhältnisse bindend zu gestalten oder festzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Mitteilung, Fremdenrecht, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B2065.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009