Index
14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §8;Beachte
Besprechung in: RdU 2006, S 9 bis 18;Rechtssatz
Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100232.X08Im RIS seit
04.02.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008