Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Unabhängig von der Widmung einer Fläche nach dem Raumordnungs- bzw Flächenwidmungsplan hat die Behörde stets zu überprüfen, ob das öffentliche Interesse an der Rodung das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegt (vgl hiezu das hg Erkenntnis vom 6. Mai 1996, Zl 95/10/0272).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001100221.X02Im RIS seit
04.02.2004