Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Die Abwehr der Gefährdung von Menschen und Eigentum ist zwar grundsätzlich geeignet, ein Rodungsinteresse im Sinn des § 17 ForstG zu begründen (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 25. März 1995, Zl 95/10/0115). Allerdings muss es sich um eine Gefährdung handeln, die sich aus besonderen, die zur Rodung beantragte Fläche betreffenden Umständen ergibt; eine bloß abstrakte, mit dem Bestehen von Wald schlechthin verbundene Gefährdung reicht dazu nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000100168.X01Im RIS seit
03.02.2004