RS Vwgh 2003/12/22 2000/10/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2003
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Die Abwehr der Gefährdung von Menschen und Eigentum ist zwar grundsätzlich geeignet, ein Rodungsinteresse im Sinn des § 17 ForstG zu begründen (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 25. März 1995, Zl 95/10/0115). Allerdings muss es sich um eine Gefährdung handeln, die sich aus besonderen, die zur Rodung beantragte Fläche betreffenden Umständen ergibt; eine bloß abstrakte, mit dem Bestehen von Wald schlechthin verbundene Gefährdung reicht dazu nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100168.X01

Im RIS seit

03.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten