RS Vwgh 2003/12/22 2000/10/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kann ein öffentliches Interesse im Sinn des § 17 ForstG nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100168.X04

Im RIS seit

03.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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