Index
E3L E05204010Norm
31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;Beachte
Besprechung in:RdW 2002, 672; DRdA 2003, 199;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 3Stammrechtssatz
Hinsichtlich der Dauer des Anspruchs auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung bestehen keine gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das Gemeinschaftsrecht zwingt nicht dazu, solche Geldleistungen auch für Zeiträume zu gewähren, für die nach österreichischem Arbeitslosenversicherungsrecht nur mehr ein Anspruch auf Notstandshilfe besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080002.X02Im RIS seit
10.02.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011