Unter Zugrundelegung der Grundsätze der "Molenbroek"-Entscheidung des EuGH (Urteil v 19.11.1992, Rs C-226/91) ist auch die Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe mit der möglichen Konsequenz, dass diese auch zur Gänze wegfallen kann, trotz des Umstandes, dass hievon mehr Frauen als Männer betroffen sind, gemeinschaftsrechtlich zulässig. Dies wird durch die Überlegung erhärtet, dass es dem nationalen Gesetzgeber praktisch unmöglich gemacht würde, eine Sozialleistung der hier vorliegenden Art im Falle der Notlage zu gewähren, wenn es ihm verwehrt wäre, dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse der arbeitslosen Person, die auch durch das Partnereinkommen beeinflusst werden, zu berücksichtigen.