RS Vwgh 2004/1/14 AW 2003/18/0259

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Veröffentlicht am 14.01.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z5;
FrG 1997 §36 Abs2 Z6;
StGB §104 Abs1;
StGB §104 Abs3;
StGB §15;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufenthaltsverbot - Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Schlepperei nach den § 104 Abs. 1 und 3 (erster und zweiter Fall) FrG 1997 und § 15 StGB verurteilt. Dem Beschwerdeführer konnten im Zeitraum von Juli 2001 bis September 2001 - in Unterstützung der anderen Schlepper - Schleppungen von insgesamt 60 bis 70 Fremden nachgewiesen werden. Ausführungen dazu, dass - auch wenn man dem Beschwerdeführer eine der Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet entsprechende Integration und ein persönliches Interesse an einem Verbleib im Inland zum Zweck der Aufrechterhaltung seiner familiären Kontakte insbesondere zu seiner österreichischen Adoptivmutter zubilligt, das öffentliche Interesse an der Unterbindung von Straftaten, wie sie der Beschwerdeführer begangen hat, überwiegt, sodass der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für den Beschwerdeführer verbundene Nachteil nicht unverhältnismäßig ist, zumal mit einem Aufenthaltsverbot nicht darüber abgesprochen wird, dass der Fremde in ein bestimmtes Land auszureisen habe oder dass er (allenfalls) abgeschoben werde.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2003180259.A01

Im RIS seit

06.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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