Index
E3L E05204010Norm
31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;Beachte
Besprechung in:RdW 2002, 672; DRdA 2003, 199;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 8Stammrechtssatz
Unter Zugrundelegung der Grundsätze der "Molenbroek"-Entscheidung des EuGH (Urteil v 19.11.1992, Rs C-226/91) ist auch die Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe mit der möglichen Konsequenz, dass diese auch zur Gänze wegfallen kann, trotz des Umstandes, dass hievon mehr Frauen als Männer betroffen sind, gemeinschaftsrechtlich zulässig. Dies wird durch die Überlegung erhärtet, dass es dem nationalen Gesetzgeber praktisch unmöglich gemacht würde, eine Sozialleistung der hier vorliegenden Art im Falle der Notlage zu gewähren, wenn es ihm verwehrt wäre, dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse der arbeitslosen Person, die auch durch das Partnereinkommen beeinflusst werden, zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080002.X06Im RIS seit
10.02.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011