RS Vwgh 2004/1/14 2003/08/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.2004
beobachten
merken

Index

E3L E05204010
E6J
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;
61991CJ0226 Molenbroek / Sociale Verzekeringsbank VORAB;
AlVG 1977 §36;
NotstandshilfeV §6;

Beachte

Besprechung in:RdW 2002, 672; DRdA 2003, 199;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 8

Stammrechtssatz

Unter Zugrundelegung der Grundsätze der "Molenbroek"-Entscheidung des EuGH (Urteil v 19.11.1992, Rs C-226/91) ist auch die Anrechnung von Partnereinkommen auf die Notstandshilfe mit der möglichen Konsequenz, dass diese auch zur Gänze wegfallen kann, trotz des Umstandes, dass hievon mehr Frauen als Männer betroffen sind, gemeinschaftsrechtlich zulässig. Dies wird durch die Überlegung erhärtet, dass es dem nationalen Gesetzgeber praktisch unmöglich gemacht würde, eine Sozialleistung der hier vorliegenden Art im Falle der Notlage zu gewähren, wenn es ihm verwehrt wäre, dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse der arbeitslosen Person, die auch durch das Partnereinkommen beeinflusst werden, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080002.X06

Im RIS seit

10.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten