RS Vwgh 2004/1/14 2000/08/0108

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Veröffentlicht am 14.01.2004
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Index

21/01 Handelsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
ASVG §4 Abs2;
HGB §114 Abs1;

Rechtssatz

Der nach dem Gesetz zur Geschäftsführung verpflichtete und zur Vertretung ermächtigte Komplementär einer KG, dessen Befugnisse vertraglich nicht eingeschränkt sind, ist jedenfalls schon auf Grund seiner Gesellschafterstellung und solange er sie inne hat, selbständig erwerbstätig. (Hier: Dies ist auch auf einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer KEG übertragbar.)

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000080108.X03

Im RIS seit

08.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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