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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0175 E 30. September 1994 RS 1(Hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Ein Kommanditist kann (zumindest bei entsprechender, seine Rechtsstellung nach dem HGB hinsichtlich der Einflußmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der KG ausweitender Vertragsgestaltung; Hinweis E 23.1.1975, 738, 739/74) selbständig erwerbstätig sein. Eine solche Gesellschaftsbeteiligung muß daher (jedenfalls) nicht immer als mittelbare Kapitalnutzung gewertet werden (Hinweis E 16.6.1992, 91/08/0149, 0150). Daher handelt es sich bei der Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit des Anspruchswerbers (Kommanditisten) um eine gemischte Tatfrage und Rechtsfrage.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit AbgrenzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000080108.X02Im RIS seit
08.03.2004Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012