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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung eines von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens auf Grund Einstellung des Anlassverfahrens infolge Zurückziehung der BeschwerdeSpruch
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 29. Dezember 2005 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück. Das Verfahren war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verfahren, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B126.2005Dokumentnummer
JFT_09939773_05B00126_00