RS Vwgh 2004/1/21 2003/16/0500

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung besteht kein abstraktes Recht auf eine richtige Rechtsanwendung. Ebenso wenig besteht ein solches Recht auf die Einhaltung von Verfahrensvorschriften. Mit dem Hinweis auf solche Verfahrensvorschriften wird kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Beschwerdeführers dargestellt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160500.X01

Im RIS seit

17.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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