RS Vwgh 2004/1/21 2003/13/0135

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Die nach dem Vorbringen der Gesellschaft vom Gesellschafter-Geschäftsführer frei verfügten Änderungen der Höhe seiner Bezüge in "Anpassung" an den Geschäftserfolg mit der von der Abgabenbehörde unbestritten festgestellten Höhe des ihm zumindest zugekommenen Bezuges haben mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemeinsam (Hinweis E 18. Dezember 2002, 2001/13/0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130135.X02

Im RIS seit

17.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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