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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2001/16/0026 B 7. Juni 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0147 2. Oktober 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/17/0098 B 13. August 2002 RS 2Stammrechtssatz
Die Zulässigkeit einer Bescheidbeschwerde durch den Vorstellungswerber, dessen Vorstellung Erfolg hatte, gegen den aufhebenden Vorstellungsbescheid hängt davon ab, welche Rechtsverletzung der Beschwerdeführer geltend macht. Nur dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen der tragenden Aufhebungsgründe wendet, kann von der Zulässigkeit der Beschwerde ausgegangen werden (Hinweis B 28. Jänner 2002, 2001/17/0195).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003160379.X01Im RIS seit
20.02.2004Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012