RS Vwgh 2004/1/21 2000/13/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;

Rechtssatz

Dass im bisher ausgeübten Beruf erworbene Kenntnisse auch im Rahmen einer Ausbildung zum Linienpiloten von Vorteil sein können, ändert nichts daran, dass die Pilotenausbildung nicht zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse innerhalb des bisher ausgeübten Berufsbildes des Abgabepflichtigen als Leiter der Datenverarbeitung einer Bank diente, sondern eine Bildungsmaßnahme zur Erlangung eines anderen Berufes darstellte (Hinweis E 17. Dezember 1980, 979/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130131.X02

Im RIS seit

19.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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