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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Dass im bisher ausgeübten Beruf erworbene Kenntnisse auch im Rahmen einer Ausbildung zum Linienpiloten von Vorteil sein können, ändert nichts daran, dass die Pilotenausbildung nicht zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse innerhalb des bisher ausgeübten Berufsbildes des Abgabepflichtigen als Leiter der Datenverarbeitung einer Bank diente, sondern eine Bildungsmaßnahme zur Erlangung eines anderen Berufes darstellte (Hinweis E 17. Dezember 1980, 979/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130131.X02Im RIS seit
19.02.2004