RS Vwgh 2004/1/21 2001/16/0371

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
FinStrG §172 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Ansinnen, es solle bereits eine "Teileinbringlichkeit" als Voraussetzung der Zahlungserleichterung genügen, zielt der Beschuldigte in Wahrheit auf eine Korrektur des Strafausspruches ab, wofür das Gesetz jedoch keinerlei Handhabe bietet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001160371.X01

Im RIS seit

19.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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