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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Ansinnen, es solle bereits eine "Teileinbringlichkeit" als Voraussetzung der Zahlungserleichterung genügen, zielt der Beschuldigte in Wahrheit auf eine Korrektur des Strafausspruches ab, wofür das Gesetz jedoch keinerlei Handhabe bietet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001160371.X01Im RIS seit
19.02.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013