Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
AlVG 1977 §10;Rechtssatz
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Umstand, dass ein Einbürgerungswerber Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, nicht als Verstoß gegen das allgemeine Wohl oder öffentliche Interessen angesehen werden, zumal es sich beim Arbeitslosengeld wie auch bei der nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes gewährten Notstandshilfe jeweils um eine Leistung handelt, die die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung voraussetzt, wozu kommt, dass die belangte Behörde keine Feststellungen über Maßnahmen des Arbeitsmarktservice nach den §§ 10, 11, 38 und 49 AlVG getroffen hat. Richtigerweise wäre längere Arbeitslosigkeit vielmehr im Rahmen der Abwägung der für und gegen eine berufliche Integration des Einbürgerungswerbers sprechenden Umstände zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001010404.X02Im RIS seit
16.02.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008