RS Vwgh 2004/1/21 2001/01/0404

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §11;
AlVG 1977 §33;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §49;
AlVG 1977 §7;
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Umstand, dass ein Einbürgerungswerber Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, nicht als Verstoß gegen das allgemeine Wohl oder öffentliche Interessen angesehen werden, zumal es sich beim Arbeitslosengeld wie auch bei der nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes gewährten Notstandshilfe jeweils um eine Leistung handelt, die die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung voraussetzt, wozu kommt, dass die belangte Behörde keine Feststellungen über Maßnahmen des Arbeitsmarktservice nach den §§ 10, 11, 38 und 49 AlVG getroffen hat. Richtigerweise wäre längere Arbeitslosigkeit vielmehr im Rahmen der Abwägung der für und gegen eine berufliche Integration des Einbürgerungswerbers sprechenden Umstände zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001010404.X02

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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