RS Vwgh 2004/1/21 2003/16/0024

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO Wr 1962 §156 Abs1;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Abgabenbehörde eine nach außen erkennbare Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken (Hinweis E 19.2.1998, 97/16/0353).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003160024.X01

Im RIS seit

20.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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