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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Da es zur Beurteilung als Fortbildungsmaßnahme auf den Zusammenhang mit der bisher ausgeübten Tätigkeit und den hierauf beruhenden Einnahmen ankommt (Hinweis E 29. November 1994, 90/14/0215), ist es nicht ausreichend, dass eine Bildungsmaßnahme allgemein zur "Sicherung des Arbeitsplatzes" im Sinne der Sicherung eines Einkommens durchgeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130131.X03Im RIS seit
19.02.2004