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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs1 litb idF 1996/433;Rechtssatz
Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist das ernstliche zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (Hinweis E 26. Juni 2002, 98/13/0042). Dieses Bemühen manifestiert sich etwa im Antreten zu Prüfungen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0213).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130157.X02Im RIS seit
17.02.2004Zuletzt aktualisiert am
22.12.2009