RS Vwgh 2004/1/21 2003/13/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2004
beobachten
merken

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litb idF 1996/433;

Rechtssatz

Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist das ernstliche zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (Hinweis E 26. Juni 2002, 98/13/0042). Dieses Bemühen manifestiert sich etwa im Antreten zu Prüfungen (Hinweis E 19. März 1998, 96/15/0213).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130157.X02

Im RIS seit

17.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten