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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §36;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Ausführungen dazu, dass die Vielzahl der im vorliegenden Beschluss genannten, zum Teil einschlägigen, massiven Straftaten des Beschwerdeführers, insbesondere der gewerbsmäßige Handel mit Suchtgiften in einer großen Menge und die brutale Vorgangsweise, die er bei einer völlig grundlosen Attacke gegen einen ihm unbekannten Passanten an den Tag legte, die erhebliche, von ihm ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit deutlich macht. Das darin begründete öffentliche Interesse an einem Vollzug des bekämpften Bescheides ohne Aufschub ist höher zu veranschlagen als die von ihm geltend gemachten gegenläufigen Interessen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2003180246.A01Im RIS seit
06.04.2004