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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Beweislast für das Zukommen einer im Sinne des § 21 Abs. 8 UStG 1972 rechtzeitig gestellten Regelbesteuerungserklärung des Abgabepflichtigen an das Finanzamt trägt der Abgabepflichtige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130145.X01Im RIS seit
19.02.2004