RS Vwgh 2004/1/21 99/13/0145

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119;
UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Die Beweislast für das Zukommen einer im Sinne des § 21 Abs. 8 UStG 1972 rechtzeitig gestellten Regelbesteuerungserklärung des Abgabepflichtigen an das Finanzamt trägt der Abgabepflichtige.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130145.X01

Im RIS seit

19.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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