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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0013 E 25. Februar 1987 VwSlg 12409 A/1987 RS 1Stammrechtssatz
Auch wenn die Behörde die Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG stillschweigend als gegeben voraussetzt, kann sie im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gemäß § 11 StbG eine strafgerichtliche Verurteilung berücksichtigen und als Grund für die Ablehnung des Antrages heranziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002010296.X01Im RIS seit
16.02.2004Zuletzt aktualisiert am
20.03.2009