RS Vwgh 2004/1/21 2003/13/0093

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs8;
EStG 1988 §18 Abs6;

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis vom 14. April 1994, 92/15/0169, ist über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Verlustjahr als Voraussetzung für die Vortragsfähigkeit eines Verlustes die Entscheidung in der Veranlagung des Jahres zu treffen, in welchem der Verlustvortrag ansteht, während für die Ermittlung des Verlustes als solchen die Entscheidung bei der Veranlagung des Verlustjahres zu treffen ist. Die Ermittlung eines Verlustes, der durch Bildung eines Investitionsfreibetrages entsteht, betrifft nicht die Frage der Vortragsfähigkeit eines solchen Verlustes, sondern die seines Entstehens, weil es vorrangig zu klären gilt, ob der Investitionsfreibetrag im behaupteten Verlustjahr überhaupt rechtens gebildet worden war (Hinweis Doralt, EStG4, § 10, Tz 80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130093.X02

Im RIS seit

23.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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