RS Vfgh 2007/3/14 B1776/06 - B1311/07

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Veröffentlicht am 14.03.2007
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung derBeschwerdefrist

Rechtssatz

Dem Parteienvertreter ist ein Verschulden seiner Kanzleimitarbeiter nur dann anzulasten, wenn man ihm selbst Nachlässigkeit bei der Kontrolle, Überwachung oder Belehrung vorwerfen kann. Der Verfassungsgerichtshof sieht nach Lage des Falles keinen Grund, das - durch zwei Erklärungen an Eides Statt bescheinigte - Vorbringen in Zweifel zu ziehen, dass die Fristversäumung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten einer bis zu diesem Zeitpunkt zuverlässigen Kanzleiangestellten beruhte. Dieses Fehlverhalten kann dem Prozessbevollmächtigten nicht angelastet werden, weil aufgrund des bisherigen Arbeitsverhaltens der Kanzleikraft keine Veranlassung zu intensiver Überwachung oder Kontrolle bestand.

(ebenso: B1311/07, B v 02.10.07).

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B1776.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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