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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung derBeschwerdefristRechtssatz
Dem Parteienvertreter ist ein Verschulden seiner Kanzleimitarbeiter nur dann anzulasten, wenn man ihm selbst Nachlässigkeit bei der Kontrolle, Überwachung oder Belehrung vorwerfen kann. Der Verfassungsgerichtshof sieht nach Lage des Falles keinen Grund, das - durch zwei Erklärungen an Eides Statt bescheinigte - Vorbringen in Zweifel zu ziehen, dass die Fristversäumung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten einer bis zu diesem Zeitpunkt zuverlässigen Kanzleiangestellten beruhte. Dieses Fehlverhalten kann dem Prozessbevollmächtigten nicht angelastet werden, weil aufgrund des bisherigen Arbeitsverhaltens der Kanzleikraft keine Veranlassung zu intensiver Überwachung oder Kontrolle bestand.
(ebenso: B1311/07, B v 02.10.07).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B1776.2006Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011