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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das so genannte Trennungsprinzip, das steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter (auch dem Alleingesellschafter) und der Kapitalgesellschaft ermöglicht, steht der Vereinbarung einer fremdüblichen - ein Unternehmerwagnis für den Geschäftsführer beinhaltenden - Entlohnung nicht entgegen. Es trifft daher nicht zu, dass das Trennungsprinzip eine von der wirtschaftlichen Situation der GmbH (welche oftmals Ergebnis einer mehr oder weniger erfolgreichen Geschäftsführertätigkeit sein wird) unabhängige Geschäftsführervergütung voraussetzt. Ob die Vereinbarung einer von den Parametern der Gesellschaft abhängigen Vergütung für den Geschäftsführer ein Unternehmerwagnis begründet, ist von der Abgabenbehörde an Hand der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130134.X03Im RIS seit
17.02.2004Zuletzt aktualisiert am
28.07.2014