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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält Gewinnausschüttungen ausschließlich in seiner Stellung als Gesellschafter, Gewinnausschüttungen berühren die Frage des Unternehmerwagnisses aus der Sicht der Tätigkeit als Geschäftsführer daher nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140064.X03Im RIS seit
18.02.2004