RS Vwgh 2004/1/22 2001/14/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält Gewinnausschüttungen ausschließlich in seiner Stellung als Gesellschafter, Gewinnausschüttungen berühren die Frage des Unternehmerwagnisses aus der Sicht der Tätigkeit als Geschäftsführer daher nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140064.X03

Im RIS seit

18.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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