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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7Stammrechtssatz
Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich macht (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003140097.X01Im RIS seit
17.02.2004