RS Vwgh 2004/1/22 98/14/0009

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Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs8 lita;

Rechtssatz

Eine Zahlung, die nicht erst nach dem von vornherein vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, ist nicht als Nachzahlung bzw. nachträgliche Zahlung im Sinn des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140009.X02

Im RIS seit

18.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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