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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs8 lita;Rechtssatz
Eine Zahlung, die nicht erst nach dem von vornherein vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, ist nicht als Nachzahlung bzw. nachträgliche Zahlung im Sinn des § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140009.X02Im RIS seit
18.02.2004