RS Vfgh 2007/3/14 V82/06

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Veröffentlicht am 14.03.2007
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verordnung
B-VG Art18 Abs2
EStG 1988 §25 Abs1 lita
LehrbeauftragtenV des BMF BGBl II 287/1997 §1

Leitsatz

Keine gesetzliche Grundlage für die zwingende Zuordnung von Bezügenaus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter zu den Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit; Hinweis auf die Vorjudikatur

Rechtssatz

Die Worte "Universitäten, Hochschulen," in §1 der LehrbeauftragtenV des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden sowohl in der Stammfassung, BGBl II 287/1997, als auch idF BGBl II 278/2000 als gesetzwidrig aufgehoben.

Hinweis auf die Vorentscheidung VfSlg 15811/2000.

Die in jenem Fall zur Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Worte führende Überlegung, dass Aufgabe der Vollziehung lediglich die Konkretisierung des Gesetzes, nicht aber die eigenständige Grenzziehung zwischen Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Arbeit sein kann, führt auch in diesem Fall zur Aufhebung der in Prüfung gezogenen Worte der Lehrbeauftragten - Verordnung.

Anlassfall: E v 14.03.07, B3246/05 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige,Einkunftsarten Arbeit selbständige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:V82.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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