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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerordnungLeitsatz
Keine gesetzliche Grundlage für die zwingende Zuordnung von Bezügenaus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter zu den Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit; Hinweis auf die VorjudikaturRechtssatz
Die Worte "Universitäten, Hochschulen," in §1 der LehrbeauftragtenV des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden sowohl in der Stammfassung, BGBl II 287/1997, als auch idF BGBl II 278/2000 als gesetzwidrig aufgehoben.
Hinweis auf die Vorentscheidung VfSlg 15811/2000.
Die in jenem Fall zur Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Worte führende Überlegung, dass Aufgabe der Vollziehung lediglich die Konkretisierung des Gesetzes, nicht aber die eigenständige Grenzziehung zwischen Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Arbeit sein kann, führt auch in diesem Fall zur Aufhebung der in Prüfung gezogenen Worte der Lehrbeauftragten - Verordnung.
Anlassfall: E v 14.03.07, B3246/05 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Einkommensteuer, Einkunftsarten Arbeit nichtselbständige,Einkunftsarten Arbeit selbständigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:V82.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009