RS Vwgh 2004/1/22 98/14/0165

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Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der Anteil des Repräsentationsaufwandes an den Aufwendungen für einen Gebrauchtwagen ist wie jener für einen Neuwagen im Schätzungsweg unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 184 BAO zu ermitteln. (Hier: Die belangte Behörde ist dabei in typisierender Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass das Ausmaß der repräsentativen Veranlassung für die Anschaffung eines bestimmten Personenkraftwagens im Vergleich des Neupreises des Gebrauchtwagens mit dem Neupreis eines den betrieblichen Erfordernissen gleichfalls - nicht aber einem Repräsentationsbedürfnis - gerecht werdenden Fahrzeuges zutreffend zum Ausdruck kommt. Den so ermittelten Prozentsatz hat sie auf die tatsächlichen Anschaffungskosten des Beschwerdeführers angewandt. Diese Schätzungsmethode ist grundsätzlich nicht als unschlüssig zu erkennen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140165.X04

Im RIS seit

17.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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