RS Vwgh 2004/1/22 98/14/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Ansicht des Abgabepflichtigen, auch für Gebrauchtfahrzeuge seien Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 467.000 S (Hinweis E 22.3.2000, 97/13/0207) noch als angemessen anzusehen, ist verfehlt, weil auch ein Luxusfahrzeug seine Luxustangente nicht dadurch verliert, dass es gebraucht angeschafft wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1998140165.X03

Im RIS seit

17.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten