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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;Rechtssatz
Die Ansicht des Abgabepflichtigen, auch für Gebrauchtfahrzeuge seien Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 467.000 S (Hinweis E 22.3.2000, 97/13/0207) noch als angemessen anzusehen, ist verfehlt, weil auch ein Luxusfahrzeug seine Luxustangente nicht dadurch verliert, dass es gebraucht angeschafft wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998140165.X03Im RIS seit
17.02.2004