RS Vwgh 2004/1/26 2003/17/0340

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Veröffentlicht am 26.01.2004
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L37166 Kanalabgabe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §418;
ABGB §431;
KanalabgabenG Stmk 1955 §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Stmk KanalabgabenG Stmk 1955 sieht ausdrücklich den Eigentümer der anschlusspflichtigen Liegenschaft, allenfalls den Eigentümer der anschlusspflichtigen Baulichkeit als Abgabepflichtigen an; daran können auch privatrechtliche Vereinbarungen, denen allenfalls ein anderer Parteiwille entnommen werden könnte, nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170340.X01

Im RIS seit

20.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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